1. Definitionen
1.1. Upland Parcs rent GmbH ist und wird keine Partei im Vertrag über die Vermietung von Ferienwohnungen, der zwischen einem Vermieter und einem Besucher der Website geschlossen werden kann.
1.2. Mieter: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Buchungsvertrag über eine Unterkunft abschließt. Der Mieter ist rechtlich befugt, vertragliche Verpflichtungen einzugehen und hat die erforderliche Erlaubnis, für den/die Mitmieter zu handeln.
1.3. Mitmieter: die Person, die zusammen mit dem Mieter in der Unterkunft wohnt.
1.4. Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die die Unterkunft an den Mieter vermietet.
1.5. Unterkunft: Die Unterkunft, die der Mieter von dem Vermieter vorübergehend gemietet hat. Grundstück und Nebengebäude sind hier ebenfalls enthalten.
1.6. Buchung(en): Die Buchung/Reservierung einer Unterkunft.
1.7. Buchungsvertrag: Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter, der die Vermietung/Vermietung der Unterkunft regelt. Der Buchungsvertrag beinhaltet, ist aber nicht beschränkt und nicht zwingend, Informationen über die Unterkunft, den Vermieter, die Preise und zusätzliche und andere Bedingungen, Regeln und Einschränkungen für die Unterkunft.
1.8. UplandParcs Handelsname der Upland Parcs rent GmbH mit Sitz in der Waldecker Str. 17, 34508 Willingen, Deutschland.
2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Buchungsvertrag, sowie für alle Buchungen, Angebote, Korrespondenz und Verträge mit und Leistungen von UplandParcs rent und Vermieter, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
2.2. Im Falle abweichender Bedingungen, Regeln und Einschränkungen, die für die Unterkunft gelten und vom Vermieter aufgestellt wurden, gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie abweichend sind. Hinsichtlich der Zahlungen sind stets die Anweisungen auf der Bestätigung von UplandParcs zu befolgen.
2.3. Mit dem Abschluss eines Buchungsvertrages erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlichen und abweichenden Bedingungen, Regeln und Einschränkungen für die Unterkunft einverstanden.
2.4. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich und den/die Mitmieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zusätzlichen und abweichenden Bedingungen, Regeln und Einschränkungen, die für die Unterkunft gelten, vertraut zu machen.
2.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter von UplandParcs, wenn möglich, vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Buchungsvertrages zugesandt.
2.6. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen für die Unterkunft werden dem Mieter von UplandParcs rent im Namen des Vermieters vor oder bei Abschluss des Buchungsvertrages zugesandt.
2.7. Die Geschäftsbedingungen können von UplandParcs jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden, wobei solche Änderungen nicht für bereits vereinbarte Buchungsverträge gelten. In Fällen, in denen die Fortführung der alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht möglich oder unbillig ist, gelten die Änderungen auch für im Voraus vereinbarte Buchungsverträge.
3. Der Buchungsvertrag
3.1. UplandParcs vermittelt beim Zustandekommen des Buchungsvertrages.
3.2. Der Buchungsvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen.
3.3. Der Buchungsvertrag wird durch die Buchung des Mieters einerseits und die Bestätigung durch UplandParcs geschlossen. Eine Bestätigung wird von UplandParcs versandt, sobald die Verfügbarkeit bestätigt wurde. Jede angegebene Zeitspanne, innerhalb derer die Bestätigung versandt wird, ist indikativ und nicht bindend.
3.4. UplandParcs wird die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen verwenden, um eine Buchung zu bestätigen.
3.5. Die Bestätigung des Buchungsvertrages beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die folgenden Informationen: Namen und Geburtsdaten des Mieters und Mitmieters (der Mitmieter) Informationen über die Unterbringung Preis- und Zahlungsinformationen
3.6. Wenn die Bestätigung Ungenauigkeiten enthält, muss der Mieter diese innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Reservierung an UplandParcs melden.
3.7. UplandParcs übernimmt keine Haftung, wenn eine Bestätigung aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Mieters oder des Briefes unrichtig oder unvollständig ist.
3.8. UplandParcs ist berechtigt, eine Buchung im Namen des Vermieters aus eigenen Gründen abzulehnen. UplandParcs ist nicht verpflichtet, eine Erklärung für die Ablehnung einer Buchung abzugeben.
3.9. UplandParcs ist berechtigt, im Namen des Vermieters weitere Bedingungen an eine Buchung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung einer (höheren) Kaution.
3.10. Wenn der Mieter oder einer oder mehrere der angemeldeten Mitmieter nicht teilnehmen kann/können, kann/können diese Person(en) auf Wunsch durch eine andere Person(en) ersetzt werden. Die Übergabe wird vom Mieter an UplandParcs schriftlich und rechtzeitig für die Durchführung der notwendigen Handlungen mitgeteilt. Alle bereits eingegangenen Verpflichtungen und Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
3.11. Jedes Angebot ist unverbindlich und kann von UplandParcs und/oder dem Vermieter widerrufen werden.
4. Stornierung
4.1. Im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (Verbraucherwiderrufsrecht § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB) unterliegen Buchungen bei/über UplandParcs den Ausnahmen der Bedenkzeit und berechtigen daher nicht zu einer 14-tägigen Bedenkzeit ("Bedenkzeit").
4.2. Der Mieter ist berechtigt, eine Buchung gegen Zahlung der folgenden Stornierungskosten zu stornieren: bei Stornierung bis zum 35. Tag vor dem Anreisetag: 30% des Mietpreises; bei Stornierung zwischen dem 35. und 28. Tag vor dem Anreisetag: 60 % der Mietsumme; bei Stornierung ab dem 28. Tag vor dem Anreisetag bis zum Anreisetag: 90% des Mietpreises; im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder später: die volle Miete.
4.3. Die Stornierung einer Buchung durch den Mieter gilt auch als Stornierung für den/die Mitmieter.
4.4. Ein Antrag auf Stornierung des Buchungsvertrages im Sinne dieses Artikels muss schriftlich an UplandParcs gestellt werden. Die Zahlungsdaten (IBAN-Bankkontonummer und Name) müssen Teil dieses Antrags sein.
4.5. Die Stornierungskosten werden zunächst von dem bereits an UplandParcs oder Vermieter gezahlten Teil der Miete abgezogen. Sollte dies nicht ausreichen, muss der Restbetrag dennoch vom Mieter gemäß Artikel 5 bezahlt werden. UplandParcs bzw. der Vermieter wird die zu viel erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Stornierungsantrags, wie in Artikel 4.4 beschrieben, auf das im Stornierungsantrag angegebene Bankkonto zurückerstatten.
5. Miete und Bezahlung
5.1. Der Vermieter hat UplandParcs ggf. ermächtigt, die Miete und/oder die Stornokosten für ihn zu kassieren.
5.2. Die Miete beinhaltet: Die Kosten für die Miete der Unterkunft Die Umsatzsteuer Buchungsgebühr Touristische Steuer Einzahlung Eventuelle Mehrkosten für zusätzliche Lieferungen und Leistungen wie z.B. (End-)Reinigungskosten, Bettwäsche und Parkgebühren. Der Mietpreis beinhaltet keine Reise- und Gepäckversicherung, bzw. Reiserücktrittsversicherung und/oder andere Versicherungen. Diese sollten nach Wunsch des Mieters selbst herausgenommen werden.
5.3. Der Mieter muss innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Datum der Bestätigung des Buchungsvertrags gemäß Artikel 3.3 30% der Miete durch Überweisung auf das in der Bestätigung genannte Bankkonto zahlen.
5.4. Die Restmiete ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn an UplandParcs durch Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen.
5.5. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietbetrag innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum der Bestätigung durch Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen.
5.6. Bei Buchungen innerhalb von zehn Kalendertagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietbetrag per Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu entrichten. Der Mietbetrag muss in jedem Fall spätestens 3 Tage vor Mietbeginn auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto überwiesen werden.
5.7. Bei Buchungen innerhalb von drei Kalendertagen vor Mietbeginn wird eine andere Zahlungsweise vereinbart, wie z.B. eine Kreditkartenzahlung oder eine Barzahlung. Hierfür können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
5.8. Die fälligen Stornierungskosten müssen innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Stornierungsantrags durch Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto bezahlt werden.
5.9. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so erklärt UplandParcs oder der Vermieter den Mieter in Verzug. Hat der Mieter nicht innerhalb der darauf folgenden 14 Tage gezahlt, so ist der ausstehende Betrag in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu verzinsen. UplandParcs oder der Vermieter hat auch das Recht, außergerichtliche Inkassokosten zu berechnen. Diese Inkassokosten betragen dann 15% der ausstehenden Beträge bis € 2.500,00, 10% für die nächsten € 2.500,00 und 5% für alle weiteren Beträge, mindestens jedoch € 40,00.
5.10. Sobald der Mieter in Verzug ist, sind sowohl UplandParcs als auch der Vermieter berechtigt, den Buchungsvertrag zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter die Stornierungskosten wie unter 4.2 beschrieben. In einem solchen Fall wird dem Mieter auch der Zugang zur Unterkunft verweigert.
5.11. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Vermieters im Zusammenhang mit der Eintreibung des dem Vermieter geschuldeten Betrages gehen zu Lasten des Mieters.
5.12 Im Falle einer Buchung durch Dritte können andere Zahlungsbedingungen gelten. In diesem Fall haben diese Vorrang vor den in diesen Bedingungen angegebenen Bedingungen.
6. Mängel an der Unterkunft, Reklamationen und Haftung
6.1. Der Mieter hat 24 Stunden nach der Ankunft die Möglichkeit, bereits vorhandene Mängel an UplandParcs, dem Vermieter oder einem vom Vermieter ernannten Hausmeister zu melden. Nach diesen 24 Stunden hat der Vermieter das Recht, davon auszugehen, dass der Mangel durch den Mieter verursacht wurde und den Mieter gemäß Artikel 6.2 für den Mangel haftbar zu machen.
6.2. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit des Mietobjekts durch den Aufenthalt an dem Brief entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters und/oder Mitmieters bzw. der Mitmieter oder durch Dritte, die sich durch ihre Handlungen in dem Mietobjekt befinden, oder durch ein Tier oder eine Sache in ihrem Besitz verursacht wurden.
6.3. Der Vermieter haftet nicht für die Störung oder den Ausfall einer Internet- und/oder Fernsehverbindung.
6.4. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden (einschließlich Bußgelder), die durch illegale Downloads und illegale Weitergabe über das Internet entstehen. UplandParcs weist darauf hin, dass die Gesetzgebung und die Durchsetzung in diesem Bereich sehr streng sind und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sehr hoch ist und dass Verstöße gegen das Gesetz in diesem Bereich zu sehr hohen Geldstrafen führen können.
6.5. Betrifft der Mangel eine Eigenschaft oder einen Zustand des Mietobjekts, der nicht dem Mieter zuzuschreiben ist, wodurch das Mietobjekt dem Mieter nicht die Freude bereitet, die der Mieter aufgrund des Buchungsvertrags erwarten konnte, ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben. Der Mieter hat die Beanstandung zunächst dem Vermieter zu melden und diesem stets Gelegenheit zur Behebung von Mängeln zu geben.
6.6. Wenn eine Reklamation nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss der Mieter die Reklamation so schnell wie möglich an UplandParcs melden, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise aus dem Mietobjekt.
6.7. Der Vermieter kann höchstens für die Höhe der Miete haftbar gemacht werden.
6.8. UplandParcs haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art. UplandParcs haftet auch nicht für Mängel, gleich welcher Art, des Vermieters. Sollte UplandParcs für irgendetwas haftbar gemacht werden, dann ist diese Haftung auf maximal die Miete beschränkt.
7. Auflösung des Buchungsvertrages
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Buchungsvertrag schriftlich oder per E-Mail sofort zu kündigen und die sofortige Räumung des Mietobjekts zu verlangen, wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht für das Mietobjekt ernsthaft nicht nachkommt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere im Mietobjekt unterbringt, als nach dem Buchungsvertrag zulässig ist, oder wenn er Schäden am Mietobjekt und/oder am Hausrat verursacht, wenn er eine Belästigung verursacht oder sonst wie seinen Verpflichtungen als guter Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) der Miete, und der Mieter ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den der Vermieter durch die Handlungen oder Unterlassungen des Mieters erlitten hat.
7.2. Kann der Vermieter aufgrund von Umständen, die ihm nicht zuzurechnen sind, die Unterkunft nicht zur Verfügung stellen, ist der Vermieter berechtigt, den Buchungsvertrag aufzulösen. In diesem Fall erhält der Mieter die Mietsumme unter Abzug der bereits genutzten Zeit zurück, hat aber keinen Anspruch auf Kosten- oder Schadenersatz. Der Vermieter wird sich in einem solchen Fall bemühen, dem Mieter für den gleichen oder einen anderen Zeitraum eine möglichst gleichwertige Alternative anzubieten.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Mieter garantiert, dass die über ihn und - falls zutreffend - seine Mitvermieter gemachten Angaben korrekt sind.
8.2. Der Hauptmieter ist für seine Mitmieter verantwortlich.
8.3. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Unterkunft unterzuvermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.
8.4. Der Mieter muss dem Vermieter und/oder einem vom Vermieter beauftragten Hausmeister und/oder Handwerker das Betreten der Unterkunft zum Zwecke der Behebung dringender Störungen gestatten.
8.5. Offensichtliche Fehler und Irrtümer in jeder Art von Veröffentlichung sind für UplandParcs and Vermieter nicht bindend.
8.6. UplandParcs und Vermieter sind nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, soweit sie unter der Verantwortung Dritter erstellt oder veröffentlicht wurden.
8.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Buchungsvertrag sowie alle Buchungen, Angebote, Korrespondenz und Verträge mit und Leistungen von UplandParcs and Vermieter, unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Fälle, in denen andere Gesetze gelten.
ANHANG 1: HAUSORDNUNG
Allgemeine Hausordnung, An- und Abreise
Für alle Unterkünfte gilt standardmäßig die folgende Hausordnung:
B1.1. Haustiere sind in den Unterkünften nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich auf der Website und der Buchungsbestätigung angegeben. Wenn Sie ein Haustier mitbringen, ohne dass es erlaubt ist, kann das Haustier abgelehnt oder der Mietvertrag aufgelöst werden.
B1.2. Das Rauchen ist in den Gebäuden der Unterkunft nicht erlaubt.
B1.3. Frittieren und Fondue mit Fett, Raclette und Steingrill usw. ist in der Unterkunft nicht erlaubt.
B1.4. Skier und Skischuhe müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen platziert werden.
B1.5. Der Mieter muss Bettwäsche verwenden und darf keine Betten ohne Laken benutzen.
B1.6. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern innerhalb der Unterkunft ist nicht erlaubt.
B1.7. Das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Sie müssen die Unterkunft am Ende der Mietperiode wie folgt verlassen:
B1.8. Die Küche muss sauber sein. Alle Geräte müssen sauber und aufgeräumt sein.
B1.9. Die Unterkünfte müssen "besenrein" sein.
B1.10. Die Bettwäsche muss von den Betten abgezogen werden.
B1.11. Die Heizung muss bei der Abreise auf die in der Hausbeschreibung angegebene Position eingestellt werden.
B1.12. Abfall muss entsorgt werden.
B1.13. Alle Fenster müssen geschlossen und alle Außentüren verriegelt sein. Wenn Sie die Unterkunft nicht korrekt verlassen, können die Reinigungskosten steigen. B1.14. Sollten vom Vermieter abweichende Hausordnungen aufgestellt werden, so gehen diese der in Anlage 1 genannten Standardhausordnung vor.
B1.15. Die früheste Ankunftszeit ist, sofern nicht anders angegeben, 15:00 Uhr am Tag der Ankunft. Die Abfahrtszeit ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt, um darauf hinzuweisen, dass EveryOffice als Betreiber dieser Seite, den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst nimmt. EveryOffice wird Ihre persönlichen Angaben vetraulich und entsprechend der gesetzlichgen Datenschutzvorschriften, sowie dieser Datenschutzerklärung, behandeln.
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